markenhörgeräte.de
Zu Ihrer Information: Bei den Hörgeräten gibt es keine gesetzliche Preisbindung, wie beispielsweise bei gewissen Arzneimitteln in den Apotheken. Das bedeutet, dass jeder Hörgeräteakustiker seine Preise selbst gestalten kann. Preise werden meist in Kombination mit der Hörgeräteanpassung angegeben, manchmal aber auch ohne.
Bei uns ist in den angegebenen Preisen die gesetzliche Mwst. inbegriffen, genauso wie 1 Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung. Sie beinhalten die fachgerechte Einstellung auf den individuellen Hörverlust und Wünsche. Zusätzlich bekommen Sie zu jedem Hörgerät 30 Hörgerätebatterien (Ausnahme: bei Versorgungen mit Nulltarif-Hörgeräten* 6 Batterien). Und nach dem Kauf sind 6 Jahre kostenloser Service und Nachjustierung (1x pro Jahr) inklusive. Die Hörgeräte werden nur im Fachgeschäft abgegeben und nicht per Post versendet.
Seit Ende 2013 gibt es neue Versorgungsverträge mit den verschiedenen Krankenkassen, die zum Einen eine qualitativ höherwertige Basisversorgung zum Nulltarif* ermöglichen, als auch eine erhöhte Bezuschussung bei Versorgungen mit privatem Eigenanteil (>10€) vorsehen.
Hier eine kleine Übersicht was Ihnen die Krankenkassen zur Hörversorgung aktuell dazu bezahlen:
KK/Leistung | 2 Hörgeräte | 1 Hörgerät | pro Otoplastik | Reparaturpauschale |
---|---|---|---|---|
Euro | Euro | Euro | Euro | |
AOK+VDAK | 1217 | 685 | 33,50 | 125 |
BKK | 1288 | 719 | 33,50 | 150 |
BKS und LKK | 1144 | 650 | 33,50 | 120 |
IKK classic | 1217 | 685 | 33,50 | 125 |
Die Tabelle beinhaltet die gesetzl. Zuzahlung in Höhe von 10€ bei einseitiger und 20€ bei beidseitiger Versorgung, die die Krankenkasse uns gegenüber noch in Abzug bringt!!
alle Angaben ohne Gewähr
Vdek Kassen sind: Barmer GEK , TK, DAK, KKH, HEK, hkk
Erläuterung zur Tabelle:
z.B.: Ein bei der BKK versicherter Kunde würde bei einer binauralen Hörversorgung (2 Hörgeräte) einen Zuschuss zu den Hörgeräten in Höhe von 1288 €, bei einer monauralen Versorgung (1 Hörgerät) 719 €, gewährt bekommen. Zusätzlich werden noch 33,50 € zur Otoplastik (max. 2) gezahlt. Der Hörgeräteakustiker bekommt als Pflege und Instandhaltungspauschale (Reparaturpauschale) für den Zeitraum von 6 Jahren pro Seite 150.- € (= 25€/Jahr).
* Nulltarif bedeutet: bis auf 10€/Hörsystem, die privat entrichtet werden müssen (gesetzliche Vorschrift!), wird die Versorgung von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig bezahlt.
** Auch für unsere Preislisten gilt: Irrtümer und Änderungen vorbehalten